
MaMut
Gemeinsam gegen Gewalt

MamMut
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MamMut – Mitmachen macht Mut. Gemeinsam gegen Gewalt.
„MamMut“ ist ein Projekt zur Prävention von Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen, das mit einem Lernparcours an Wiesbadener Grundschulen durchgeführt wird. Zielgruppe sind Kinder im Alter von etwa fünf bis elf Jahren. Neben der Auseinandersetzung über geschlechtsspezifische Gewalt geht es im gesamten Prozess des Lernparcours um das Empowerment von Kindern. Die in der UN Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte werden in den Parcours mit einbezogen mit dem Ziel, das Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken. Außerdem soll entgegen der Tabuisierung der Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen über Hilfsangebote informiert werden.
Der Parcours
Ausgebildete Lernbegleiter*innen gestalten den Tag mit der Gruppe. Der Mitmachparcours MamMut beinhaltet insgesamt fünf Stationen. Jede Station bezieht sich auf einen bestimmten Bereich der Erfahrung, Bewusstwerdung und Entwicklung und ist immer als Teil des ganzen Prozesses zu sehen. Der Parcours wird der Reihe nach von Teilgruppen der Klassengemeinschaft durchlaufen. Dabei erfolgt die Annäherung an das Thema Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen auf eine behutsame Art und Weise.
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Station 1: „Wir sind alle gleich“
- Sation 2: „Gewalt fügt uns Schaden zu“
- Station 3: „Wir sind wertvoll“
- Station 4: „Gemeinsam gegen Gewalt“
- Station 5: „Erhebe deine Stimme“

Gerne können Sie bei der MamMut Leitung Friederike Fuchs-Krüger weitere Informationen erhalten:

Friederike Fuchs-Krüger
Kinderrechte
1. Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
(Artikel 2 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
2. Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
(Artikel 24 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
3. Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
(Artikel 28 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
4. Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
(Artikel 31 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
(Artikel 12 und 13 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
6. Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
(Artikel 19, 32 und 34 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
7. Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
(Artikel 17 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
8. Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
(Artikel 16 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
(Artikel 22 und 38 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
(Artikel 23 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)