Skip to main content

Kinderhaus

Klarenthal

Kinderhaus

Klarenthal

WELCOME

ACCUEILLIR

BIENVENIDO

HOŞ GELDIN

Damit Kleine groß rauskommen!

Im Kinderhaus Klarenthal ist viel los! In unserem Kinderhaus lernen, erleben, erfahren und gestalten 90 Kinder einen lebendigen Alltag. Die bunte Vielfalt zeigt sich in den 4 Gruppen für die 3- bis 6- jährigen Kinder und einer Krippengruppe für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren. Eltern sind uns als Experten ihrer Kinder wichtig und herzlich willkommen. Unser teilgeöffnetes Konzept bietet den Kindern durch die große Angebotsvielfalt die beste Voraussetzung zur persönlichen Entfaltung und Entwicklung.

Teilöffnung bedeutet für uns:

  • Jedes Kind hat seine feste Bezugsgruppe und damit einen Schutz- und Orientierungsraum.
  • Nach Absprache können alle Kinder ihren Spielort, ihre Spielpartner und ihre Spielmöglichkeiten frei wählen.

Zur Organisation:

  • Sprechzeiten zum Anmelden, Informieren, Kennenlernen:
    Nach Vereinbarung

  • Kosten Krippenkinder : 275 €

  • Kosten Kinder ab 3 Jahren: 94 €

  • Essensbeitrag: 90 €

Ferien:

  • 3 Wochen in den hessischen Schulsommerferien, „zwischen den Jahren“ und fünf Schließungstage innerhalb des Jahres.

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:      7:00 – 16:30 Uhr
Freitags:                                      7:00 – 16:30 Uhr

Anmeldung:

Das elektro­nische Vormerk­system Wikita ermöglicht es Eltern, ihre Kinder im Internet für einen Kinder­tages­stätten­platz vor­merken zu lassen. Wenn Sie Ihr Kind/Ihre Kinder in unserer Kita anmelden möchten, klicken Sie bitte hier

Weitere Informationen:

Gerne informieren wir Sie näher. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu Heike Stockenhofen auf.

Heike Stockenhofen (Leiterin)
Graf-von-Galen Straße 82 | 65197 Wiesbaden

Kinderrechte

1. Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
(Artikel 2 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

2. Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
(Artikel 24 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

3. Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
(Artikel 28 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

4. Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
(Artikel 31 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
(Artikel 12 und 13 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

6. Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
(Artikel 19, 32 und 34 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

7. Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
(Artikel 17 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

8. Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
(Artikel 16 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
(Artikel 22 und 38 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
(Artikel 23 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

Impressions

Impressions

Impresiones

Gösterimler

Impressionen aus dem Kinderhaus