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Kinder-
tagespflege

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Kin­der­brü­cke – Kin­der­ta­ges­pfle­ge

Der „Treffpunkt Kindertagespflege“ ist die zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege in Wiesbaden – eine Kooperation zwischen dem Amt für Soziale Arbeit und dem Kinderschutzbund.  Hier wird neben Vermittlung, Beratung und Begleitung der Betreuungsverhältnisse auch die Weiterqualifizierung der Kindertagespflegepersonen durchgeführt.

Wir haben es uns zur Aufgabe gesetzt, qualifizierte und verlässliche Betreuung, besonders für die Altersgruppe „U 3“ – die unter 3-jährigen –, zu schaffen und zu fördern. Genau hier setzt das Projekt Kinderbrücke als ein wichtiger Baustein des Treffpunktes Kindertagespflege an.

Das Konzept Kinderbrücke bietet Eltern und Kindern eine Brücke zwischen häuslicher Betreuung und Institution und ist damit eine echte Alternative zur Krippe. Die Kinder erhalten eine stabile Betreuung in Tagespflegehaushalten, mit Spielkreisangebot und Vertretungssystem. In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson drei Tageskindern. Der Kinderschutzbund betreut drei feste Gruppen mit durchschnittlich fünf Frauen. Die Betreuungszeiten liegen zwischen 7.30 und 17.00 Uhr. Die Tagesmütter erhalten praktische (Spielkreis) wie auch theoretische (Fortbildungsverpflichtung) Inputs zur Optimierung ihrer Betreuungsqualitäten. Die Platzkapazität beträgt 15 Betreuungsplätze pro Gruppe.

Die Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege sind den Kindertagesstätten in Wiesbaden angepasst.

So erreichen Sie uns

Bahnhofstraße 55-57
65185 Wiesbaden

Servicezeiten

Montags, Donnerstags und Freitags: 9 – 12 Uhr
Mittwochs: 9 – 18 Uhr

    Kinderrechte

    1. Gleichheit
    Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
    (Artikel 2 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

    2. Gesundheit
    Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
    (Artikel 24 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

    3. Bildung
    Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
    (Artikel 28 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

    4. Spiel und Freizeit
    Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
    (Artikel 31 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

    5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
    Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
    (Artikel 12 und 13 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

    6. Schutz vor Gewalt
    Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
    (Artikel 19, 32 und 34 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

    7. Zugang zu Medien
    Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
    (Artikel 17 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

    8. Schutz der Privatsphäre und Würde
    Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
    (Artikel 16 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

    9. Schutz im Krieg und auf der Flucht
    Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
    (Artikel 22 und 38 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

    10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
    Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
    (Artikel 23 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)