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Kinderhaus

Schelmengraben

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Schelmengraben

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SCHELMENGRABEN

Unser Kinderhaus Schelmengraben hat im Januar 2023 seine Türen für 90 Kinder geöffnet. In unseren 5 Gruppen haben wir somit Platz für je 18 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt. Wir arbeiten teiloffen und nach dem Situationsansatz, so dass die Bedürfnisse der Kinder stets im Vordergrund stehen. Jedes Kind wird individuell nach seinen Fähigkeiten und Stärken in seiner Entwicklung begleitet.
Eine offene und konstruktive Beziehung zu den Eltern ist uns für eine gelungene Erziehungspartnerschaft sehr wichtig. Jedes Kind ist bei uns mit seiner Familie herzlich willkommen.

In unserem Kinderhaus gibt es viele unterschiedliche Angebote, hierbei werden aktuelle Themen der Kinder und ihrem Alltag aufgegriffen. Die Pädagog*innen nutzen hierbei kreative, musische, motorische oder sprachliche Impulse. Durch die Nähe zum Wiesbadener Stadtwald kommen die Kinder zu allen Jahreszeiten mit der Natur in Berührung. Feste Waldtage und Waldwochen sind ein Bestandteil unseres Kinderhauses. Nach Absprache können alle Kinder ihren Spielort, ihre Spielpartner und ihre Spielmöglichkeiten selbst wählen.

Teilöffnung bedeutet für uns:

  • Die Kinder des Kinderhauses haben in ihren Stammgruppen einen festen Hafen mit ihren Bezugspersonen. So können sie sich ihre Welt individuell erschließen.

  • Sie können an unterschiedlichen Aktivitäten im Haus teilnehmen oder auch Freunde und andere Bezugspersonen treffen.

  • Die Bedürfnisse der Kinder werden berücksichtigt, in dem sie sich den Alltag selbst gestalten.

Zur Organisation:

  • Sprechzeiten zum Anmelden, Informieren, Kennenlernen:
    Nach Vereinbarung

  • Kosten Krippenkinder : 275 €

  • Kosten Kinder ab 3 Jahren: 94 €

  • Essensbeitrag: 90 €

Ferien:

  • 3 Wochen in den hessischen Schulsommerferien, „zwischen den Jahren“ und fünf Schließungstage innerhalb des Jahres.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitags:      7:30 – 17:00 Uhr

Anmeldung:

Das elektro­nische Vormerk­system Wikita ermöglicht es Eltern, ihre Kinder im Internet für einen Kinder­tages­stätten­platz vor­merken zu lassen. Wenn Sie Ihr Kind/Ihre Kinder in unserer Kita anmelden möchten, klicken Sie bitte hier

Weitere Informationen:

Gerne informieren wir Sie näher. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu Sofia Pauluth oder Jennifer Brown auf.

Sofia Pauluth (Leitung)
August-Bebel-Straße 1 | 65199 Wiesbaden
Jennifer Brown (Leitung)
August-Bebel-Straße 1 | 65199 Wiesbaden

Kinderrechte

1. Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
(Artikel 2 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

2. Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
(Artikel 24 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

3. Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
(Artikel 28 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

4. Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
(Artikel 31 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
(Artikel 12 und 13 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

6. Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
(Artikel 19, 32 und 34 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

7. Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
(Artikel 17 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

8. Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
(Artikel 16 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
(Artikel 22 und 38 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
(Artikel 23 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)

Impressions

Impressions

Impresiones

Gösterimler

Impressionen aus dem Kinderhaus