IBT
Beratungsstelle
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Institut für Beratung und Therapie von Familien und Jugendlichen (IBT)
Seit dem 1.1.2025 wurde das Institut für Beratung und Therapie in die Trägerschaft des Kinderschutzbundes Wiesbaden überführt.
Das Institut für Beratung und Therapie
- ist eine staatlich anerkannte Erziehungsberatungsstelle in freier Trägerschaft und wird finanziert von der Stadt Wiesbaden
- ist für Familien aus Wiesbaden
- ist kostenfrei
- ist für Eltern aus Wiesbaden, einzeln oder gemeinsam
- ist für Jugendliche aus Wiesbaden
- berät auch anonym
- arbeitet mit dem therapeutischen Konzept der systemischen Therapie
Zu weiteren Informationen über die Beratungsstelle IBT oder zur Anmeldung für eine Beratung klicken Sie bitte hier:
Wir beraten bei:
- Erziehungsfragen
- Paarproblemen
- Trennungs-, Scheidungs- und Umgangskonflikten
- Schwierigkeiten im familiären Zusammenleben
- persönlichen Fragestellungen
- schulischen Leistungseinschränkungen (Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen: testpsychologische Diagnostik)
Wir bieten zeitweise Gruppen- und Kursangebote mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten an (Aktuelles s. Webseite).
Weitere Informationen erhalten Sie gerne hier:
Sekretariat
Leitung Katrin Milde
Bahnhofstr. 36
65185 Wiesbaden
Kinderrechte
1. Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
(Artikel 2 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
2. Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
(Artikel 24 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
3. Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
(Artikel 28 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
4. Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
(Artikel 31 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
(Artikel 12 und 13 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
6. Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
(Artikel 19, 32 und 34 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
7. Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
(Artikel 17 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
8. Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
(Artikel 16 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
(Artikel 22 und 38 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
(Artikel 23 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen)